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Hausordnung der Sekundarschule „A. S. Puschkin“

 

1. Grundsätze

 

  • In unserer Schule herrscht ein höflicher und rücksichtsvoller Umgangston.
  • Jeder hat ein Recht darauf, in der Schule ungestört zu lernen, um seine Ziele erreichen zu können.
  • Jeder Schüler erfüllt seine Lernpflichten und gewährleistet durch sein Verhalten ein ungestörtes Lernen der anderen Schüler.
*neu*
  • Während der täglichen Unterrichtszeit und den Prüfungen ist im Hinblick auf das Anstandsgefühl auf eine angemessene Kleidung zu achten


Die Unterrichtszeiten sind pünktlich einzuhalten.

 

1. Std. 07:00 – 07:45 Uhr
2. Std. 07:55 – 08:40 Uhr
3. Std. 08:50 – 09:35 Uhr
4. Std. 09:55 – 10:40 Uhr
5. Std. 10:50 – 11:35 Uhr
6. Std. 12:00 – 12:45 Uhr
7. Std. 12:55 – 13:40 Uhr
8. Std. 13:50 – 14:35 Uhr

 

Die Schule wird um 6:45 Uhr durch den Haupteingang betreten. Um 6:55 Uhr wird die Eingangstür geschlossen. Wer sich verspätet, muss sich über Sprechfunk im Sekretariat melden.

  • Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist ein vorzeitiger Aufenthalt im Verbinder/Foyer erlaubt.
  • Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.
  • Bei Unterrichtsversäumnissen muss der/die Schüler/-in bereits am ersten Tag telefonisch entschuldigt werden. Eine schriftliche Bescheinigung muss folgen.
  • Die Benutzung von radierbaren Stiften während schriftlicher Leistungskontrollen ist untersagt.
  • Schülerinnen und Schüler, die einen Nachschreibetermin zur Klassenarbeit nicht wahrnehmen, müssen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude verboten.
  • Handys und andere elektronische Geräte müssen beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein.
  • Mit ausdrücklicher Genehnmigung einer Lehrkraft und unter Berücksichtigung einer sachdienlichen Anwendung kann die Nutzung auch um Unterricht an passenden Stellen erlaubt werden.
  • Das Fotografieren/ Filmen/ Tonaufzeichnen ist im gesamten Schulbereich ohne Genehmigung der Lehrkraft untersagt. Es ist insbesondere verboten, Mitschüler, Lehrkräfte oder Räumlichkeiten ohne deren Erlaubnis zu fotografiern oder zu filmen. Dies gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen wie z.B. Schullandheime, Exkursionen usw.
  • Eine Veröffentlichung von Bildern, Filmsequenzen oder Tonaufnahmen im Internet (YouTube/ Facebook/ Kwick/ Twitter/ WhatsApp uws.) oder auf sonstigen Verteilermedien ist ohne Zustimmung der betroffenen Personen unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Verstöße gegen die Hausordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 44 geahndet.

 

2. Ordnung und Sicherheit

 

  • Die Schüler befolgen die Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer und der technischen Mitarbeiter.
  • Für private Geldbeträge und Wertsachen, auch Fahrräder, haftet die Schule nicht.
  • Jeder Unfall in der Schule bzw. auf dem Schulweg muss dem unterrichtenden Lehrer, der Lehreraufsicht, der Schulleitung oder der Sekretärin unverzüglich gemeldet werden.
  • Der Klassensprecher informiert bei Nichterscheinen des Lehrers nach 10 Minuten die Schulleitung.
  • Der Klassenbuchverantwortliche jeder Klasse sorgt dafür, dass das Klassenbuch nach jedem Raumwechsel mitgenommen wird.
  • Kein Schüler darf ohne Genehmigung des Klassen- bzw. Fachlehrers den Fachunterrichtsraum, das Schulgebäude, den Schulhof und das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten verlassen.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Rennen im Schulhaus ist nicht gestattet.
  • In den Regenpausen und Ausfallstunden halten sich alle Schüler im Verbinder/Foyer auf.
  • Rücksichtsloses Drängeln, Werfen von Gegenständen sind während der Pausen und im Unterricht verboten
  • Notausgänge werden nur im Notfall benutzt.
  • Bei Feuer- und Katastrophenalarm verlassen alle das Gebäude lt. vorgeschriebenen Fluchtplänen.

 

  • Folgende Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden:

Waffen, Messer, Sprühdosen, Feuerwerkskörper, Laserpointer, Alkohol, Energy-Drinks, Nikotin, Suchtmittel jeder Art.

 

  • Jeder Schüler meldet festgestellte Schäden sofort dem Lehrer oder der Schulleitung.
  • Bei mutwilligen Beschädigungen übernehmen die Eltern die Haftung.
  • Das Mittagessen wird ruhig in der Cafeteria eingenommen.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler unverzüglich durch den Hauptausgang das Gebäude.

 

Die Hausordnung tritt auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.06.2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Frau Ribke
Schulleiterin


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